Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie die mietweise Überlassung von Geschirr, Mobiliar und anderen Catering-Leistungen, unabhängig vom Lieferort. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind freibleibend. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der ausgestellten Rechnung und ist ausschließlich per Überweisung, sofern im Vorhinein nichts anderes vereinbar wurde, zu tätigen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei Unternehmen und 5% bei Verbrauchern verlangt werden.

Der Kunde teilt Jonas Oberaigner 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung bildet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl, ist Jonas Oberaigner berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistungen ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Jonas Oberaigner möglich. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Anzahl berechnet.

ANGEBOTE / ONLINE-KATALOG
Anfragen, die über unseren Online-Katalog gestellt werden, sind unverbindlich. Die Angebote von Jonas Oberaigner sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher oder auch mündlicher Bestätigung des Auftrags durch Jonas Oberaigner zustande.
Unser Online-Katalog dient der Präsentation und Beschreibung unserer Produkte. Bilder dienen nur als Referenz und das tatsächliche Produkt kann von den Abbildungen abweichen.

TERMINE
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein. 

STORNIERUNG
Für den Fall der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (gemäß Kostenvoranschlag) berechnen wir:

  • 25% des Auftragswertes bei Stornierung bis zu 75 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin
  • 50% des Auftragswertes bei Stornierung bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin
  • 75% des Auftragswertes bei Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin
  • 95% des Auftragswertes bei Stornierung bis zu 2 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Stornierungen ab dem Vortag der Veranstaltung bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. 

RÜCKTRITT
Jonas Oberaigner behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet wird. Darüber hinaus ist Jonas Oberaigner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Solche Gründe können zum Beispiel sein: Höhere Gewalt oder andere Umstände, die Jonas Oberaigner nicht zu vertreten hat, machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich; Veranstaltungen oder Räumlichkeiten werden schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht; Jonas Oberaigner hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Jonas Oberaigner in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist; oder der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. 

ÄNDERUNGEN
Aufgrund von saison- oder qualitätsbedingten Gründen können geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot auftreten. 

BEANSTANDUNGEN
Wir bitten Sie, die gelieferte Ware bei Ankunft auf mögliche Mängel zu überprüfen und uns diese sofort mitzuteilen. Wenn keine Beanstandung unmittelbar nach Erhalt der Ware erfolgt, gilt der Miet- oder Kaufgegenstand bei offensichtlichen Mängeln als akzeptiert und es ist die volle Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel oder Reklamationen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrags resultieren, während der Veranstaltung dem Personal mitzuteilen, um eine umgehende Behebung des Mangels zu ermöglichen. 

HAFTUNG
Persönliche Gegenstände, die von Kunden in den Veranstaltungsräumen mitgeführt werden, befinden sich in eigener Gefahr. Wir haften nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Gegenständen sowie für Vermögensschäden, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir haften nur dann für Schäden, wenn uns oder unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden seitens Dritter.

Das mitgebrachte Dekorationsmaterial muss den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen und die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen muss vorher abgestimmt werden. Wir weisen darauf hin, dass jede Veranstaltung zwangsläufig zu Abnutzungserscheinungen am Interieur des Veranstaltungsortes führt und gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen durch Dritte (z.B. Gäste) beinhaltet. Bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder angemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten ist der Kunde allein für Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen und zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz verantwortlich. Wenn das Interieur besonders empfindlich ist, muss der Kunde uns darauf hinweisen und gegebenenfalls das Interieur entfernen oder separat schützen. 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt österreichisches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für Lieferung, Übergabe und Zahlung gilt als Erfüllungsort Haslach. Gerichtsstand für Unternehmer ist BH Rohrbach.